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Guthaben der Säule 3a

Auch bei der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) ist ein Vorbezug für den Erwerb oder die Renovation einer selbst bewohnten Liegenschaft sowie für die Amortisation einer Hypothek zulässig.

Wie bei der beruflichen Vorsorge muss es sich um Wohneigentum für den Eigenbedarf handeln; die Person, welche die Auszahlung verlangt, muss auch formell Eigentümerin des zu finanzierenden Eigenheims sein. Das kann zu Problemen führen, wenn beispielsweise die Liegenschaft eines Ehepaars im Grundbuch auf den Mann eingetragen ist und die Frau eine Auszahlung ihres Säule-3a-Guthabens verlangen möchte. Dieses Problem lässt sich jedoch dadurch lösen, dass der Ehemann einen Miteigentumsanteil auf seine Frau überträgt.

Beim Objekt muss es sich um die Hauptwohnung handeln; mit 3a-Kapital kann weder eine Ferienwohnung noch ein Wochenenddomizil finanziert werden. Kauft jemand ein Mehrfamilienhaus und bewohnt darin eine Wohnung, kann für die anteilmässige Finanzierung des Erwerbs beziehungsweise für die anteilmässige Amortisation der Hypotheken das Guthaben aus der Säule 3a verwendet werden.

Die Finanzierung von Wohneigentum mit Guthaben der Säule 3a hat noch einen besonderen Vorteil: Abgesehen von wenigen Ausnahmefällen, dürfen Altersleistungen der Säule 3a frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters ausgerichtet werden. Verlangt nun eine versicherte Person zum Beispiel drei Jahre vor Erreichen des Pensionierungsalters die Auszahlung eines Teils ihres 3a-Guthabens, betrachten die Steuerbehörden das gesamte Kapital als fällig und erheben die Steuer, wie wenn die ganze Summe bezogen worden wäre. Anders, wenn das Guthaben für Erwerb und Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt wird. Dann ist es möglich, alle fünf Jahre eine teilweise Auszahlung aus der Säule 3a zu verlangen, was von den Steuerbehörden anerkannt wird und nicht zur Besteuerung des gesamten Guthabens führt.

Der Vorbezug von Vorsorgekapital der Säule 3a wird ebenfalls separat vom übrigen Einkommen besteuert. Der Bund erhebt eine Jahressteuer von einem Fünftel der ordentlichen Tarife; für die Kantone schreibt das Steuerharmonisierungsgesetz die Besteuerung zu einer vollen Jahressteuer vor.

Sowohl beim Bund wie auch beim Kanton können Sie die Progression dadurch brechen, indem Sie alle fünf Jahre die Auszahlung von Teilbeträgen Ihres 3a-Guthabens zum Erwerb selbst genutzten Wohneigentums beziehungsweise zur Amortisation der darauf lastenden Hypotheken verlangen. 



Text: Beobachter-Buchverlag
Titel: «Steuern leicht gemacht. Praktisches Handbuch für Angestellte, Selbständige und Eigenheimbesitzer»
Auszug aus dem Kapitel: «Steuergünstiges Eigenkapital»
Autor: Heini Lüthy

Beobachter

Letzte Aktualisierung: 07.02.2012