Erbschafts- und Schenkungssteuer
Erbschafts- und Schenkungssteuern auf Liegenschaften und Grundstücken fallen im Standortkanton an, nicht im Wohnsitzkanton des Erblassers / Schenkers.
(mas) Unabhängig von den kantonalen Unterschieden gilt grundsätzlich, dass die Steuer umso geringer ausfällt, je näher Erblasser und Erben bzw. Schenker und Schenkungsempfänger verwandt sind. Die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer muss vom Erben bzw. Beschenkten entrichtet werden. Aufgrund der Steuerprogression fallen die Steuern umso höher aus, je mehr Wert die Liegenschaft aufweist. Besteuert wird jedoch nur das in der Liegenschaft angelegte Kapital; allfällig auf der Liegenschaft lastende Hypothekarschulden werden von deren Wert abgezogen. Zu verfolgen sind sicherlich die aktuellen Entwicklungen bezüglich der laufenden Unterschriftensammlung für die Initiative zur Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene.
Kantonale Unterschiede (Achtung laufenden Änderungen unterworfen)
- Alle Kantone, ausser Schwyz, erheben eine Erbschaftssteuer. Die Schenkungssteuer wird von allen Kantonen, ausser Schwyz und Luzern, erhoben.
- Im Kanton Bern wird die Liegenschaft nach dem amtlichen Steuerschatzungswert bewertet. Das bringt bereits eine grosse Erleichterung, da dieser Wert normalerweise unter dem Marktwert der Liegenschaft liegt. In anderen Kantonen gilt der Ertragswert, der Verkehrswert oder eine Kombination der beiden.
- Erbschaften und Schenkungen zwischen Eltern und Kindern werden in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Waadt, Neuenburg und Luzern (nur Erbschaftssteuer) besteuert, wobei jedoch Freibeträge gewährt werden. Der Kanton Solothurn erhebt eine Nachlasstaxe. Im Kanton Graubünden ist es eine Nachlasssteuer, von der die Nachkommen aber befreit sind.
- Erbschaften zwischen Konkubinatspartnern werden überall besteuert, ausser in den Kantonen Zug, Nidwalden, Obwalde, Uri und Graubünden. In den meistens anderen Kantonen sind Abzüge oder Freibeträge vorgesehen.
- Vermögensübergänge zwischen Ehepartnern sind in allen Kantonen von der Steuer befreit, einzig der Kanton Solothurn erhebt eine Nachlasstaxe in der Höhe von 8 bis 12 Promille.
Text und Bild: hausinfo
Datum:
17.05.2012
Letzte Aktualisierung:
01.03.2012
URL:
http://www.hausinfo.ch/home/de/finanzen-steuern/steuern/erbschaftssteuer.html