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Abschaffung des Eigenmietwerts für alle?

Der Hauseigentümerverband Schweiz will, dass pensionierten, schuldenfreien Wohneigentümern kein Eigenmietwert verrechnet wird. Der Gegenvorschlag des Bundesrats geht einen Schritt weiter und sieht die Abschaffung des Eigenmietwerts für alle vor. Beide Vorlagen haben ihre Tücken.

Wird der Eigenmietwert für alle abgeschafft werden?(mei) Die jüngste Debatte um die Abschaffung des Eigenmietwerts begann mit der Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter», welche der Hauseigentümerverband (HEV) Schweiz am 23. Januar 2009 eingereicht hat. Der Bundesrat arbeitete daraufhin einen indirekten Gegenvorschlag aus, der allerdings in der Vernehmlassung wenig Anklang fand und vom Bundesrat in der Folge modifiziert wurde.


 

Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter»
Die Volksinitiative sieht vor, dass Wohneigentümer beim Erreichen des AHV-Alters frei wählen können, ob sie beim bleibenden System mit der Versteuerung des Eigenmietwerts und dem Abzug der Hypothekarschuldzinsen bleiben wollen, oder ob sie den Eigenmietwert nicht mehr versteuern und im Gegenzug auch keine Schuldzinsen mehr abziehen wollen. Letzteres würde diejenigen Wohneigentümer begünstigen, welche ihre Hypothekarschulden beglichen haben und ein schuldenfreies Leben führen. Der HEV Schweiz sieht in seiner Initiative durch die Förderung des schuldenfreien Wohneigentums eine sinnvolle Form der Altersvorsorge.

Indirekter Gegenvorschlag des Bundesrats
Der Bundesrat lehnt die vom HEV Schweiz eingereichte Volksinitiative ab, weil sie zu einer Ungleichbehandlung gegenüber nicht pensionierten Wohneigentümern wie auch gegenüber Mietern führt und zudem das Steuerrecht komplizieren würde.  


Hans Jürg Steiner, Leiter Steuerabteilung und Partner bei der KPMG.In seinem indirekten Gegenvorschlag will er die Besteuerung des Eigenmietwerts ganz abschaffen. Gleichzeitig können Schuldzinsen von Hypotheken nicht mehr abgezogen werden. Einzige Ausnahme bilden erstmalige Wohneigentümer: Paare dürfen im ersten Jahr 10'000 Franken, Einzelpersonen 5000 Franken abziehen. Mit jedem Folgejahr verringert sich die Abzugsmöglichkeit um 10%, bis nach 10 Jahren gar keine Schuldzinsen mehr aufgeführt werden können. Im Vergleich zu den Abzugsmöglichkeiten im bisherigen System ändert sich zumindest am Anfang eines Erwerbs von Wohneigentum also wenig, rechnet Hans Jürg Steiner, Partner und Standortleiter Bern bei der KPMG, vor: «Zwar können Wohneigentümer heute höhere Abzüge machen, dafür wird ihnen der Eigenmietwert gegengerechnet. Der Gegenvorschlag des Bundesrats läuft anfangs auf ein Nullsummenspiel für Ersterwerber heraus.» Das gilt aber nicht für alle neuen Wohneigentümer, denn wer von seinen Eltern ein Haus vererbt oder geschenkt erhält, geht leer aus: «Auch erstmalige Wohneigentümer können in einem solchen Fall keine Schuldzinsen abziehen», sagt Steiner.

Abzugsfähig bleiben hingegen besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen. Allerdings ist unklar, was als besonders wirkungsvoll eingestuft werden wird und was nicht. «Es ist davon auszugehen, dass kleinere Beträge nicht mehr abzugsfähig sind, was sich negativ auf die Unterhaltsarbeiten auswirken dürfte», meint Steiner. Kantone dürfen zudem eine Sondersteuer auf Zweitliegenschaften einführen, um den Einnahmerückgang im Zusammenhang mit Ferienwohnungen mindestens teilweise zu kompensieren.

Während die Initiative des HEV lediglich Steuererleichterungen vorsieht und damit zu Steuermindereinnahmen für Bund und Kantone führt, rechnet man beim Gegenvorschlag mit einem Nullsummenspiel, da sich Mehr- und Mindereinnahmen ungefähr die Waage halten dürften. Der Gegenvorschlag dürfte allerdings beachtliche Folgen für die Pensionskassen haben: Können die Hypothekarschulden nicht mehr geltend gemacht werden, ist eine schnelle Rückzahlung derselben empfehlenswert. «Dazu würden auch Gelder der Pensionskasse verwendet», ist Steiner überzeugt. Den Pensionskassen stünde damit – im Gegensatz zu den Banken – viel weniger Kapital für Anlagen zur Verfügung.



Text: hausinfo
Bilder: Hans Rausser, zvg

Letzte Aktualisierung: 01.03.2012