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Bauherrenbegleitung: GU- und Architektenvertrag im Vergleich

Dass ein Generalunternehmer den Bau eines individuellen Einfamilienhauses veranwortet, ist nicht üblich. Warum dies Architekt Hansruedi Bader so handhabt und was den häufigeren Architektenvertrag ausmacht.

Architekt Hansruedi Bader bietet einen GU-Vertrag an, damit die Bauherren alles aus einer Hand und zum festgelegten Preis erhalten.Gemäss dem Architekten Hansruedi Bader ist ein Generalunternehmer-Vertrag bei einem so individuellen Einfamilienhaus, das zudem den Minergie-P-Standard erfüllt, nicht der übliche Weg. Er biete dies an, damit die Bauherren alles aus einer Hand und zum festgelegten Preis erhalten. Sie müssten sich so nicht unbedingt mit allen Details der Technik auseinandersetzen, sagt der Architekt. Komponenten wie Sonnenkollektoren und Komfortlüftung würden aufgrund der Erfahrungen des Generalunternehmers – in diesem Fall von Hansruedi Bader – in früheren Projekten ausgewählt.

Garantierte Termine und ein Team von Unternehmern und Handwerkern, für deren Auswahl und Leistungsfähigkeit der Generalunternehmer die Verantwortung hat, sind aus Baders Sicht weitere Vorteile für die Auftraggeber. Und wenn er mit vertrauten Unternehmern zusammenarbeite, könne Zeit gespart und das Haus günstiger angeboten werden.

Beim Haus von Heidi Lutstorf und Dietrich Bögli werden aber die lokalen Firmen berücksichtigt: Praktisch alle Leistungen erbringen Unternehmer aus einem Radius von 10 km ums künftige Haus, viele davon sind von Utzenstorf selber. Dies erfordere mehr Diskussionen, Sensibilisierung und Koordinationsaufwand, sagt Hansruedi Bader – dafür werden die Anfahrtswege kürzer, was sich in der ökologischen Gesamtbetrachtung positiv auswirkt.

Der Architektenvertrag
Öfter als ein GU-Vertrag wird ein Architektenvertrag abgeschlossen. Die daraus erfolgenden Aspekte können sich positiv oder negativ auswirken.

  • Der Architekt ist für die Kosten nur innerhalb einer festgelegten Abweichungsgrenze haftbar – normalerweise +/- 10%.
  • Die Bauherrschaft beschäftigt sich intensiv mit vielen Details, mit der Unternehmerauswahl und vergibt selbst die Aufträge an die Unternehmer. Dabei gibt der Architekt vorgängig Empfehlungen ab.
  • Die Bauherrschaft weiss, welcher Unternehmer gemäss Vertrag wie viel erhält und ist so theoretisch in der Lage, die Kostenentwicklung im Griff zu haben. Die Unternehmer werden von der Bauherrschaft direkt bezahlt, wobei die Administration der Zahlungen und die Kostenkontrolle durch den Architekten abgewickelt werden.

Text und Bild: hausinfo

Letzte Aktualisierung: 02.02.2011

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