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Bauplanung: Baupartner

Ein Bauherr oder eine Bauherrin kann mit folgenden drei Partnern ein Wohnhaus bauen: einem Architekten / Bauleiter, mit einem Generalunternehmer (GU) oder mit einem Totalunternehmer (TU).
 
Baupartner
 
Architekt / Bauleiter
General-unternehmer
Total-unternehmer
Merkmale
Der Architekt plant das Gebäude nach den Vorlagen der Bauherrschaft.
Der Architekt plant das Gebäude nach den Vorlagen der Bauherrschaft, der Generalunternehmer führt es aus.
Der Total-unternehmer plant das Gebäude und führt es auch aus.
Kosten
Das Risiko einer Baukosten-überschreitung trägt meist der Bauherr.
Das Risiko einer Baukosten-überschreitung trägt der General-unternehmer, erhebt dafür jedoch einen Risikozuschlag.
Das Risiko einer Baukosten-überschreitung trägt der Total-unternehmer, erhebt dafür jedoch einen Risikozuschlag.
Planung
Der Bauherr wählt einen Architekten aus, der das Gebäude plant.
Der Bauherr wählt einen Architekten aus, der das Gebäude plant.
Der Total-unternehmer plant das Gebäude selbst oder lässt es planen.
Bauausführung
Für die Ausführung des Baus sind verschiedene Unternehmer verantwortlich. Der Bauherr ist in der Auswahl dieser Unternehmer frei. Die Bauleitung übernimmt in der Regel der Architekt.
Die Bauausführung liegt beim General-unternehmer. Die Bauherrschaft kann in der Regel nicht selbst bestimmen, welche Unternehmer vom General-unternehmer beauftragt werden.
Der Total-unternehmer führt den Bau aus und bestimmt, mit welchen weiteren Unternehmern er dabei zusammen arbeiten will.
Vertragspartner
Architekt und einzelne Unternehmer
Architekt und Generalunternehmer
Totalunternehmer
Gefahr
Weil das Gebäude individuell erstellt wird, kann es zu Baufehlern aufgrund mangelnder Erfahrungswerte kommen.
Das Risiko des Bauhandwerker-pfandrechts ist grösser als bei der direkten Zusammenarbeit mit einem Architekten und den einzelnen Unternehmern.
Das Risiko des Bauhandwerker-pfandrechts ist grösser als bei der direkten Zusammenarbeit mit einem Architekten und den einzelnen Unternehmern.
Vorteil
Der Architekt kann am besten auf die individuellen Bedürfnisse des Bauherrn eingehen.
Das Risiko der Kostenüberschreitung trägt nicht der Bauherr.
Das Risiko der Kostenüber-schreitung trägt nicht der Bauherr. Der Bauherr hat nur einen Ansprech- und Vertragspartner.
 
 
Text: SVIT und hausinfo

Letzte Aktualisierung: 26.01.2012