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Eigener Schutzraum wird Ausnahme

Das neue Einfamilienhaus wird bald keine Panzertüren mehr brauchen: Die Pflicht zur Erstellung von Schutzräumen wird gelockert. Und auch der finanzielle Unterhalt wird anders geregelt.
  
Schutzräume sollen künftig nur noch in grösseren Wohnüberbauungen gebaut werden müssen.(knü) Es ist überhaupt nicht so, dass alle daran zweifeln: Zwei Drittel der Schweizerinnen und Schweizer halten die Schutzräume weiterhin für notwendig, hat der Bevölkerungsschutz-Monitor vor sechs Jahren ergeben. Und in diesem Sommer haben Bundesrat und Parlament bekräftigt, dass die Pflicht zur Erstellung von öffentlichen und privaten Schutzräumen Bestand haben soll. Zwar ist die Schweiz mit privaten Schutzräumen und öffentlichen Schutzanlagen an sich überversorgt. Das Platzangebot betrug bei der letzten Zählung mehr als 115 Prozent. Dennoch wird weiter gebaut: Zuletzt sind pro Jahr in der ganzen Schweiz etwa 50'000 neue Plätze dazugekommen. Inskünftig wird aber nur mehr dort gebaut, wo es mangelt. Entsprechend wurde der Grundsatz im Bundesgesetz über den Bevölkerungs- und Zivilschutz (BZG) angepasst. Der neue Fokus richtet sich auf Gegenden mit Schutzraumdefizit. Das Prinzip: «jedem Einwohner ein Platz im Schutzraum» bleibt bestehen; doch die Verpflichtung, bei jedem Neubau einen eignen Schutzraum zu erstellen, wird fallen gelassen. «Dass der Bau eines Einfamilienhauses mit einem Schutzraum kombiniert werden muss, wird ab nächstem Jahr die grosse Ausnahme sein», bestätigt Frédéric Venetz, Präsident der Branchenvereinigung «Schutz + Sicherheit AGSS».


Kontrolle neu zu regeln
Tatsächlich hat der Bund die Regeln gelockert: Schutzräume sollen nur noch in grösseren Wohnüberbauungen gebaut werden müssen. Der Zwang für Mehrfamilienhäuser mit weniger als zehn Wohnungen und für Einfamilienhäuser ist dagegen aufgehoben worden. Allerdings haben deren Besitzer stattdessen eine Ersatzabgabe zu bezahlen. Diese wurde zudem neu festgesetzt: Waren bislang bis zu 1'500 Franken als Entschädigung pro Platz zu bezahlen, ist ab kommenden Jahr ein Betrag zwischen 400 bis 800 Franken an die öffentliche Hand zu entrichten.
Das revidierte Gesetz tritt ab 1. Januar 2012 in Kraft; für die Konkretisierung und den Vollzug werden die Kantone zuständig sein. Wie lange die kantonalen Behörden für die Umstellung und das Anpassen ihrer Bauvorschriften brauchen, kann AGSS-Präsident Venetz aber nicht sagen.


Kontrolle neu zu regeln
Doch die Nachrichten für Hausbesitzer sind noch erfreulicher: Gemäss Venetz sind die Unterhaltskosten ab nächstem Jahr nämlich nicht mehr aus der privaten Haushaltskasse zu bezahlen: «Die Wert erhaltenden Massnahmen, wie zum Beispiel der Ersatz brüchiger Dichtungen oder alter Filter in der Belüftungsanlage, werden neuerdings von den Kantonen getragen.» Konkret wird dafür das Geld aus dem Topf der Ersatzbeiträge entnommen; an Finanzierungsengpässen sollte es nicht scheitern, hätten die Prognosen gezeigt. Dass dadurch die Hauseigentümer entlastet würden, sei grundsätzlich zu begrüssen, so Venetz. Wie die Kontrolle der Ventilation und der dicken Türen mitsamt Notausgang inskünftig erfolgen werde, könne man aber nicht sagen. Bisher haben die meisten Kantone die Begehung vor Ort in einem Rhythmus zwischen 8 bis 10 Jahre organisiert respektive die Funktionstüchtigkeit der Anlagen im Privatkeller kontrolliert.

Was hingegen gleich bleibt: Die Zweckentfremdung von bestehenden Schutzräumen zum Weinkeller, zur Bastelecke oder als Sauna ist weiterhin gestattet. Einziges Kriterium für die temporäre Ausstattung aber ist: «Innert 12 Stunden müssen die Schutzräume geräumt und funktionstüchtig bereit gestellt sein», sagt Venetz.



Text: hausinfo
Bild: ImagePoint (Viennaphoto)

Letzte Aktualisierung: 09.05.2012

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