Der neue Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
Mit dem Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) erhalten Hauseigentümer Auskunft über die energetische Qualität ihres Hauses. Die Begutachtung durch einen Experten kann um eine spezifische Sanierungsempfehlung ergänzt werden.
(pd/ted/knü) Langjährige Hausbesitzer oder angehende Käufer müssen wissen, was ihr (künftiges) Eigentum wert sein soll. Doch nicht nur das Finanzielle interessiert; immer häufiger wird beim Erwerb einer Immobilie auch nach deren energetischen Qualität gefragt. Gewisse Aussagen können zwar aus dem jährlichen Energieverbrauch abgelesen werden. Aber um eine einheitliche Bewertungspraxis durchzusetzen, genau dazu ist der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) da. Im Herbst 2009 offiziell eingeführt klassiert der Einheitsausweis ein Gebäude zwischen A und G – analog den Energieeffizienzkategorien bei einem Haushaltsgerät. Die Klassierung soll die Transparenz bei Kauf- und Mietentscheiden verbessern und einen Vergleich mit anderen Gebäuden ermöglichen. Der Kanton Bern verlangt die GEAK-Klasse A/A zur Ausrichtung von Förderbeiträgen. Einzelne Banken fordern den GEAK ebenfalls ein, wenn sie ein Hypothekargeschäft mit Sonderkonditionen abschliessen wollen.
Energetische Qualität und Sanierungsberatung
Der GEAK entspricht einer Energieetikette, die in sieben Kategorien von A bis G eingeteilt ist. Stand A oder B erreichen meistens nur Neubauten. Umfassend sanierte und danach eventuell mit einem Minergie-Zertifikat ausgezeichnete Wohnhäuser gehören oft der Klasse C an. Derweil sind 40 Jahre alte, noch nicht erneuerte Objekte in den meisten Fällen der G-Klasse zugeteilt.
Bewertet wird auf zwei Ebenen. Beurteilt wird einerseits die Effizienz der Gebäudehülle, sprich die Wärmedämmung von Wand, Dach und Boden sowie die Qualität der Fenster, andererseits die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes. Dazu zählt neben der Heizung die weitere Gebäudetechnik für die Erzeugung von Warmwasser und den Stromverbrauch. Wer erneuerbare Energien einsetzt, wird in eine bessere Effizienzklasse eingeteilt. Der Energiebedarf eines Gebäudes wird dagegen mittels abgefragter Eingabedaten zur Gebäudehülle und zur Haustechnik ermittelt, dabei wird der berechnete und effektiv gemessene Energiebedarf miteinander verglichen.
Unterschiedliche Kosten
Die standardisierte GEAK-Beurteilung darf nur von speziell geschulten und anerkannten Experten – Architekten oder Energieberatern – vorgenommen werden. Nach Bedarf wird die Beurteilung mit Hinweisen zu baulichen und gebäudetechnischen Verbesserungsmassnahmen ergänzt. Die Sanierungsempfehlungen sind nicht zwingender Bestandteil des GEAKs. In einem zusätzlichen Bericht können die anerkannten Experten jedoch konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzeigen. Die Liste der anerkannten Experten wird auf www.geak.ch ständig aktualisiert und kann nach Region geordnet abgerufen werden.
Die Leistungen sind national standardisiert, die Kosten für das Ausstellen eines Ausweises fallen aber regional und abhängig von den Experten sehr unterschiedlich aus. Eigentümer von Einfamilienhäusern müssen mit Kosten bis zu Fr. 1'200.- rechnen, wobei viele Kantone und Gemeinden zur Erteilung von Unterstützungsbeiträgen angefragt werden können. Hilfreich für eine effiziente Beurteilung ist, wenn Pläne und die Energierechnungen der letzten drei Jahre zur Verfügung gestellt werden können. Nach Abschluss einer allfälligen Sanierung kann der GEAK jedoch zu günstigen Bedingungen aktualisiert werden.
Letzte Aktualisierung:
16.05.2012
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