Aufgaben der Wohnungsabnahmeexperten
Beide Parteien eines Mietvertrages haben das Recht, für die Über- oder Rückgabe eines Mietobjektes einen Experten beizuziehen.
Die Aufgabe eines Experten ist es:
- das Mietobjekt auf allfällige Mängel zu prüfen
- bei Meinungsverschiedenheiten eine gütliche Einigung unter den Vertragsparteien anzustreben
- ein Protokoll über die Feststellungen und allfälligen Vereinbarungen zu erstellen
Der Experte erläutert den Parteien die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, die Bestimmungen des Mietvertrages und weiterer Vereinbarungen zwischen den Parteien und den Ortsgebrauch einschliesslich der vorliegenden Richtlinien.
Er hält die Vertragsparteien an, wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen. Der Vermieter hat ein bei der Rückgabe des Mietobjektes durch den Vormieter erstelltes Protokoll vorzulegen. Der Mieter hat bei ordnungsgemässer Prüfung schwer oder nicht erkennbare Mängel bekanntzugeben. Die Vertragsparteien sind darauf aufmerksam zu machen, dass die Verletzung dieser Aufklärungspflicht zur Anfechtung eines inhaltlich unrichtigen Protokolls berechtigen.
Letzte Aktualisierung:
26.01.2012

