Rechtschutzversicherung: Entschädigung im Schadenfall
Bei Eintritt eines Schadenfalles ist der Rechtsschutzversicherungs-Gesellschaft möglichst rasch Bericht zu erstatten.
Folgende Leistungen sind bei einer Rechtschutzversicherung üblicherweise bis zu einer Garantiesumme von Fr. 500'000.- eingeschlossen:
- Bearbeitung eines Rechtsstreites durch die Schadenabteilung der Rechtsschutzversicherung
- Aussergerichtliche und gerichtliche Kosten für den Anwalt oder Mediator
- Gutachter- und Expertisenkosten
- Gebühren, Gerichts- und Verfahrenskosten
- Prozessentschädigungen und vorschussweise Kautionsleistungen
Was tun im Schadenfall?
Das weitere Vorgehen kann je nach Versicherer und dessen Versicherungsbedingungen und Schadenpraxis variieren. Üblicherweise führen die Juristen der Schadenabteilung der Rechtsschutzversicherungs-Gesellschaften die Verhandlungen für den Versicherten über eine gütliche Einigung. Ist der Beizug eines Anwaltes erforderlich oder besteht eine Interessenkollision, haben sie Anspruch auf einen frei gewählten Anwalt. Die Beauftragung erfolgt jeweils in Absprache mit dem Rechtsschutzversicherer.
Im Schadenfall ist zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherungs-Gesellschaft allenfalls Leistungen verweigern kann, wenn die Auseinandersetzung keine Aussicht auf Erfolg hat. Bestehen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherten und der Versicherungs-Gesellschaft kann der Versicherungsnehmer ein Schiedsverfahren verlangen oder den Streitfall vorerst auf eigene Rechnung fortführen. Erreicht er dabei ein besseres Ergebnis als vom Rechtsschutzversicherer vorgeschlagen, werden allfällige, dem Versicherungsnehmer entstandene Kosten rückerstattet.
Text: Protekta Rechtsschutz-Versicherung AG
Letzte Aktualisierung:
22.05.2012

