Was ist bei einer Rechtschutzversicherung versichert?
Der Versicherungsvertrag bezieht sich im Normalfall auf den Privat-Rechtsschutz und / oder den Verkehrs-Rechtsschutz und kann als Einzel- oder als Mehrpersonenpolice abgeschlossen werden.
Beim gleichzeitigen Abschluss einer Privatrechtsschutz- und einer Verkehrsrechtsschutz-versicherung wird meist ein Kombinationsrabatt gewährt. Vor einem Vertragsabschluss sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) genau zu studieren und die Leistungen sowie der Deckungsumfang der einzelnen Anbieter zu vergleichen.
Privatrechtsschutzversicherung
In der Privatrechtsschutzversicherung gehören Auseinandersetzungen um Schadenersatz, um Verstösse gegen Strafbestimmungen, Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, Vermieter, Nachbarn, Versicherungen, Krankenkassen und öffentlichen Vorsorgeeinrichtungen sowie Rechtsbeistand für das Obligationenrecht zum Versicherungsumfang. Der Bereich Liegenschaften ist normalerweise von der Deckung ausgenommen, kann aber bei einigen Anbietern gegen eine Mehrprämie mitversichert werden. Meistens nur im Rahmen einer Beratungspauchale versichert sind Streitigkeiten in Erb- und Familienangelegenheiten (Scheidungen!), Bauprozesse. Keine Versicherungsdeckung besteht in der Regel für Steuerverfahren und vorsätzlich begangene Straftaten.
Verkehrsrechtsschutzversicherung
Bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Auseinandersetzungen um Schadenersatz, Streitigkeiten mit Versicherungen und dem Staat (Verletzung von Verkehrsregeln, Ausweisentzug) sowie Auseinandersetzungen mit Autoverkäufern, Garagisten und Leasingfirmen normalerweise versichert. Der Schutz gilt grundsätzlich für alle Motorfahrzeuge, die auf den Namen einer versicherten Person eingelöst sind. Auch wer als Lenker eines «fremden» Fahrzeuges, als Velofahrerin, Fussgänger oder Passagier eines öffentlichen Verkehrsmittels unterwegs ist, kann auf Unterstützung der Verkehrsrechtsschutzversicherung zählen.
Text: Protekta Rechtsschutz-Versicherung AG
Letzte Aktualisierung:
22.05.2012

