Stockwerkeigentümerversammlung: Beschlussfassung
- Notwendige Verwaltungshandlungen werden üblicherweise vom Verwalter vorgenommen. Dazu zählen alle Geschäfte, die erforderlich sind, damit die Liegenschaft von den Eigentümern benutzt werden kann, wie etwa die Bezahlung der Gebäudeversicherungsprämie. Wurde kein Verwalter bestimmt, ist an der Stockwerkeigentümerversammlung ein absolutes Mehr erforderlich.
- Dringliche Verwaltungshandlungen sind dann gegeben, wenn ein schnelles Handeln erforderlich ist, beispielsweise durch das Eintreten eines Elementarschadens, für den Sofortmassnahmen ergriffen werden müssen. Hat die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer keinen Verwalter bestimmt, kann ein einzelner Eigentümer von sich aus aktiv werden, auch ohne dass er die Einwilligung der andern einholt. Es empfiehlt sich jedoch, nur die nötigsten Massnahmen zu veranlassen, da für alle weitergehenden Arbeiten der betreffende Stockwerkeigentümer unter Umständen allein aufkommen muss.
- Gewöhnliche Verwaltungshandlungen sind in der Regel Sache des Verwalters. Ist kein Verwalter eingesetzt, kann ein einzelner Stockwerkeigentümer das Geschäft selbst in die Hand nehmen, sofern die Gemeinschaft mit absolutem Mehr nicht anders entschieden hat. In diese Kategorie fällt zum Beispiel die Auftragserteilung an einen Handwerker für die Reparatur eines geringen Schadens.
- Wichtigere Verwaltungshandlungen werden alle Geschäfte genannt, die mit etwas höheren Kosten verbunden sind, wie etwa die Anstellung eines Abwarts, eines Gärtners oder einer Reinigungsperson. Für wichtigere Verwaltungshandlungen ist deshalb das qualifizierte Mehr an der Stockwerkeigentümerversammlung nötig, d.h. ein Mehr nach Köpfen und nach Quoren.
- Notwendige bauliche Massnahmen dienen der Werterhaltung der Liegenschaft und können mit einem absoluten Mehr beschlossen werden. Muss beispielsweise die Fassade erneuert werden, so handelt es sich um eine notwendige bauliche Massnahme.
- Zu den nützlichen baulichen Massnahmen zählen alle Arbeiten, die einen Mehrwert zur Folge haben. Darunter fallen beispielsweise eine energieeffiziente Renovation des Dachs oder der Fassade, aber auch der Einbau eines Lifts. Damit einem einzelnen Stockwerkeigentümer keine Wert steigernden Massnahmen aufgezwungen werden können, braucht es das qualifizierte Mehr für die Beschlussfassung (d.h. ein Mehr nach Köpfen und nach Quoren). Zudem dürfen die geplanten Massnahmen keine schwer wiegenden Nachteile für einen einzelnen Stockwerkeigentümer aufweisen.
- Luxuriöse bauliche Massnahmen wie der Einbau eines Schwimmbads im Keller oder die Verwendung besonders teurer Materialien bedürfen der Einstimmigkeit.
Letzte Aktualisierung:
26.01.2012
(mei) Wie kompliziert das Zusammenleben im 
