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ES-Prävention: Wenn das Bächlein zum See wird
Um sein Gebäude gegen weitere Überschwemmungen durch den Lyssbach zu schützen, hat Stockwerkeigentümer Martin Gfeller viel investiert. Bevor es soweit war, musste er jedoch erst seine Miteigentümer vom Sinn der Massnahmen überzeugen.

(mei) Idyllisch und harmlos wirkt er, der Lyssbach in der gleichnamigen Ortschaft: Sein Ufer ist von Pappeln gesäumt, und eine Schar Enten unterstreicht das friedliche Bild. Doch der Schein trügt: 2007 trat der Bach gleich dreimal über die Ufer, wobei er am 29. August grosse Teile von Lyss überflutete.
Totalschaden im Keller
Betroffen war auch das Sechs-Parteien-Haus in der Nähe des Bachs, in dem Martin Gfeller und seine Frau eine Stockwerkeigentumswohnung haben. Nebst dem Garten stand das ganze Untergeschoss bis zur Decke unter Wasser. Was im Keller stand, erlitt einen Totalschaden, da das Öl des Lifts auslief und sich mit dem Wasser zu einer einzigen Schmiere verband. Das Resultat:
Heizung,
Waschmaschinen und Tumbler wie auch alle Maschinen aus Gfellers Bastelraum mussten entsorgt werden. «Es sah aus wie im Krieg», erinnert sich Gfeller, der damals als Zivilschutzkommandant im Dauereinsatz stand.

Suche nach geeigneten Schutzmassnahmen
Um die Ferien, die er einen Monat danach gebucht hatte, ungestört antreten zu können, ergriff Gfeller erste Massnahmen zum Schutz seiner Duplexwohnung. Für ungefähr 1000 Franken liess er seinen Garten mit zweireihigen, ca. 60 cm hohen Gerüstbrettern einfassen, die er mittlerweile aus ästhetischen Gründen an einigen Stellen auf die halbe Höhe reduziert hat. Nach seinem Urlaub strebte er jedoch einen dauerhafteren Schutz an, der preiswert und auch durch eine Frau einfach zu errichten sein musste. Zusammen mit einem Experten der
Gebäudeversicherung Bern (GVB) klärte er zunächst die Frage, ob ein Terrainschutz oder lediglich ein Objektschutz sinnvoller sei. Ersteres erwies sich schnell als unverhältnismässig aufwändig, da das Wasser von verschiedenen Seiten her kommen könnte. Gfeller entschied sich deshalb dafür, das Gebäude gegen eindringendes Wasser zu schützen.
Gemeinschaftliche Lösung
Weil im
Stockwerkeigentum Einzelmassnahmen wenig sinnvoll sind und für den
gemeinschaftlichen Teil die Zustimmung der anderen Eigentümer nötig ist, leistete Gfeller in der Folge viel Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit. Die Gefahr wurde als gebannt betrachtet, zudem seien doch alle Kosten von den
Versicherungen übernommen worden, tönte es ihm entgegen. Etwa ein Jahr dauerte es, bis Gfeller den Handlungsbedarf geltend machen und mit dem Argument der privaten Verantwortung seine
Nachbarn ins Boot holen konnte.
Erhöhte Lichtschächte und mobiler Hochwasserschutz Zu den Massnahmen der Stockwerkeigentümergemeinschaft gehörte die Erhöhung der Lichtschächte rund ums Gebäude. Weil einer der Schächte Teil eines privaten Parkplatzes war und eine Erhöhung den Parkplatz unbrauchbar gemacht hätte, entschloss sich die Eigentümerin, diesen Schacht stattdessen mit einem speziellen Glas abzudichten. Beim Hauseingang wurde zudem ein
mobiler Hochwasserschutz angebracht, ebenso bei Gfellers Tür zum
Gartensitzplatz. Dies erwies sich als komplizierter und teurer als gedacht: Weil die Stahlplatten dicht aufliegen müssen, waren die
Gartenplatten als Untergrund nicht geeignet und mussten durch ein Betonfundament ersetzt werden. Als zusätzliche Sicherheit hat Gfeller auch seinen eigenen Wohnungseingang mit einem mobilen Hochwasserschutz ausgerüstet.

Gekostet haben die Massnahmen insgesamt rund 20'000 Franken, an welche die
Bernische Stiftung zur Prävention von Gebäudeschäden der GVB einen Beitrag von gut 4000 Franken erbrachte. Gut 10'000 Franken gehen auf das Konto von Gfellers, der Rest wurde gemäss
Wertquote auf die übrigen Stockwerkeigentümer verteilt.
Privates Engagement Weil die besten Massnahmen nichts nützen, wenn man im
Notfall nicht weiss, was zu tun ist, hat Gfeller mit den anderen Eigentümern das Aufstellen des mobilen Hochwasserschutzes eingeübt. Auch ans SMS-Alarmsystem der Gemeinde ist er angeschlossen, das ihn in einer dreistufigen Warnung auf das Ansteigen des Bachpegels aufmerksam macht. Um auch wirklich vor einer weiteren
Überschwemmung gewappnet zu sein, stellt der den Schutz vorsichtshalber auf, wenn er und seine Frau wegfahren. «Diese 20 Minuten Aufwand sind es mir wert», sagt er dazu. Und hofft gleichzeitig, dass der Bach nicht wieder über die Ufer tritt.
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| Unter dem Titel «Elementarschadenprävention – Eigentümer handeln» zeigen wir Ihnen Beispiele, mit welchen Präventionsmassnahmen Hauseigentümer ihr Gebäude gegen Elementarschäden schützen. |
Text und Bilder: hausinfo
Letzte Aktualisierung:
17.08.2011