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Erdbebenschutz für Gebäude

In der Schweiz sind starke Erdbeben zwar sehr selten, können aber trotzdem jederzeit auftreten. Deshalb sollte unbedingt bereits beim Bau von Gebäuden auf Schutzmassnahmen geachtet werden.
 
Werden Gebäude von Erdbeben erschüttert, kann dies zu Rissen, Instabilitäten in der Tragstruktur und zum Einsturz führen.Als Erdbeben bezeichnet man Bewegungen des Untergrundes durch tektonische Einflüsse. Als Mass definiert die Richter-Skala die im Herd des Erdbebens freigesetzte Energie. Sie wird als Magnitude bezeichnet. Die Richter-Skala reicht von 1 (schwach, keine Schäden) über 8 (stark, grosse Schäden) bis zu einem nach oben offenen Bereich. Die ebenfalls häufig verwendete EMS-98 (Europäische Makroseismische Skala) beschreibt hingegen das Ausmass der Schäden an Personen, Gebäuden und der Infrastruktur. Die EMS-98 ist massgebend für die Entschädigung im Schadenfall.
  
Einwirkungen auf das Gebäude
Werden Gebäude von Erdbeben erschüttert, kann dies zu Rissen, Instabilitäten in der Tragstruktur und zum Einsturz führen. Weitere mögliche Einwirkungen sind die Bodenverflüssigung und Erdrutsche sowie Bergstürze, die selber natürlich ebenfalls zu Schäden an Gebäuden führen können. 
 

Schutzmassnahmen
Bei einem NeubauBei bestehenden Gebäuden
  • Neue Bauwerke müssen unbedingt gemäss den SIA-Normen erdbebensicher geplant und gebaut werden. Die Mehrkosten für das erdbebensichere Bauen liegen zwischen 0 bis 1 % der Baukosten.
  • Den Einsturz tragender Bauteile verhindern, indem eine möglichst hohe Elastizität und Unempfindlichkeit gegen Schwingungen erreicht wird. Dies geschieht am besten durch eine «elastische» Bauweise (Stahlbeton, Stahl- und Holzbauweise).
  • Weiche Erdgeschosse vermeiden
  • Unsymmetrische Aussteifungen vermeiden
  • Gebäude mit mehr als zwei Geschossen: zwei schlanke Stahlbetonwände pro Hauptrichtung
  • Besonders wichtige Bauwerke sollten überprüft und wenn nötig bei einer ohnehin anstehenden Sanierung erdbebensicher umgebaut werden. Die Kosten dafür können von gering bis sehr erheblich ausfallen (1 bis 20 % des Gebäudewertes). 
  • Bei Eigenheimen (Familienhaus mit maximal zwei Geschossen) wird ein solches Verfahren kaum angewendet.



Text: Kommission für Elementarschäden der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen und hausinfo
Bild: ImagePoint (Hans Rudolf Wiget)

Letzte Aktualisierung: 03.05.2011