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Präventionsstiftung der GVB

Angesichts der Hochwasserkatastrophen von 1999 und 2005 hat die Gebäudeversicherung Bern (GVB) am 1. Mai 2006 die Bernische Stiftung zur Prävention von Gebäudeschäden gegründet. Sie unterstützt präventiv wirkende Hochwasservorhaben von Hauseigentümern finanziell.
 
1999 betrug die Schadensumme wegen Hochwasser im Kanton Bern Fr. 69 Millionen, 2005 gar Fr. 308 Millionen. Bereits jetzt sind über 25 % der Überschwemmungsschäden Zweit- oder Folgeschäden – Tendenz steigend. Statt immer wieder ähnliche Schäden an bekannten gefährdeten Orten in Kauf zu nehmen, sollen betroffene Hauseigentümer zur Vorsorge animiert werden. Hier bietet die Bernische Stiftung zur Prävention von Gebäudeschäden der GVB Hand und finanziert präventive Hochwasserschutzmassnahmen mit einem kleinen Motivationsbeitrag mit. 
 
Hochwasser im Berner MattequartierGerade bei Überschwemmungen kann eine gezielte Vorsorge mit geringem Aufwand grosse Schäden verhindern. Der Beitrag der Stiftung soll deshalb Gebäudeeigentümer motivieren, angedachte Projekte und Vorhaben zu realisieren – die sonst vielleicht nur reduziert, verspätet oder gar nicht verwirklicht würden. Die Stiftung übernimmt bei nachweislich präventiv wirkenden baulichen Hochwasserschutzmassnahmen bis zu 20 % der vorgesehenen Kosten, jedoch maximal Fr. 5'000.- pro Objekt. Keinen Beitrag gibt es an Arbeiten, die bereits ausgeführt worden sind. Das Gesuch ist vor der Ausführung an die Stiftung einzureichen.

 
Geeignete Massnahmen
Bei den meisten gefährdeten Gebäuden geht es darum, Öffnungen entweder dicht zu machen (z.B. Fenster und Türen) oder zu erhöhen (z.B. einen Lichtschacht). Auch die Erhöhung von Heizkesseln oder Elektrotableaus sind mögliche Massnahmen im Rahmen von Wiederherstellungs- oder Renovationsarbeiten. Eventuell sind weitere Massnahmen sinnvoll, deshalb wird jedes Gesuch mit einer zweckmässigen Massnahme bei Bedarf von einem Experten vor Ort evaluiert.
 
Ein Beispiel 
Nach heftigen Regenfällen kann die Quartierstrasse das Wasser nicht mehr aufnehmen, es fliesst über den Vorplatz in das tiefer gelegene Wohnhaus. Untergeschoss, Garage und Abstellraum werden überschwemmt; zum Teil steht das Wasser 30 cm hoch. Eine Beratung mit dem Schätzungsexperten der GVB ergibt, dass diese Schäden verhindert werden können:
  • durch eine kleine Erhöhung wie einen Teerwulst beim Übergang der Strasse zur Zufahrtsrampe
  • durch eine Einlaufrinne vor der Garageneinfahrt
  • durch die Erhöhung des Stellstreifens am Abschluss der Strasse
Wenn der Geschädigte diese Massnahmen aus Eigeninitiative veranlasst, kann er möglicherweise mit einer Teilfinanzierung der Präventionsstiftung rechnen. Fazit: Wenig Aufwand, grosse Wirkung.

 
Kontakt
Hauseigentümer können sich mit einem schriftlichen Gesuch (Antragsformular der Stiftung) an folgende Adresse wenden:
 
Gebäudeversicherung Bern
Bernische Stiftung zur Prävention von Gebäudeschäden
Papiermühlestrasse 130
3063 Ittigen 


 
Text: hausinfo
Bild: ImagePoint (Michael Stahl)

Letzte Aktualisierung: 17.08.2011