Schutzmassnahmen gegen Sturmschäden an Gebäuden
Sturmwinde können an Ihrem Gebäude grossen Schaden anrichten. Schützen Sie sich mit den folgenden einfachen Massnahmen.
Vor dem Sturm- alle Fenster schliessen
- alle Fensterläden schliessen
- alle Storen ein- oder hochziehen
- Gartenmöbel anbinden oder ins Haus nehmen
- Blumentöpfe ins Haus stellen
- Vogelhäuschen festbinden
- weitere lose Gegenstände (z.B. Velos, Gartenutensilien, Abfallsäcke) ins Haus, in die Garage oder in einen anderen geschützten Bereich stellen
- Tiere in Sicherheit bringen
Sturmwinde können an Ihrem Gebäude grossen Schaden anrichten. Schützen Sie sich mit den folgenden einfachen Massnahmen.
- Tiere in Sicherheit bringen
Während dem Sturm
- im Haus bleiben
- keine Reparaturen während des Sturms vornehmen
- Bäume und Wälder auch nach dem Sturm meiden
Nach dem Sturm
Überprüfen Sie Ihr Gebäude mindestens einmal pro Jahr bzw. nach einem Sturm auf allfällige Schäden. So beugen Sie auch zukünftigen Sturmschäden an Ihrem Eigenheim vor. Folgende Massnahmen sollten Sie ergreifen:
- Die Befestigung der Antenne, Solaranlage und Satellitenschüssel überprüfen.
- Die Stabilität von Vordächern und Vorbauten überprüfen.
- Kamin periodisch (mindestens alle zwei Jahre) durch den Kreiskaminfeger kontrollieren lassen.
- Beschädigte Verkleidungen und Befestigungen der Fassade ersetzen lassen.
- Die Befestigungenvon Storen und Läden überprüfen sowie alte und spröde Materialien (Stoffe, Lamellen) ersetzen lassen.
- Den Baumbestand in der näheren Umgebung Ihres Hauses überprüfen, Bäume und Äste zurückschneiden lassen.
- Schadhafte oder abgestorbene Äste oder Bäume entfernen (je nach Grösse durch Fachmann).
Text: hausinfo und Kommission für Elementarschäden der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen
Datum:
22.05.2012
Letzte Aktualisierung:
17.08.2011
URL:
http://www.hausinfo.ch/home/de/versicherung-sicherheit/elementarereignisse/sturm/schutzmassnahmen.html